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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Dienstleistungen der Fahrschule TRUNZ (nachfolgend «Fahrschule TRUNZ»). Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch oder online) von durch Kunden gebuchten Leistungen in Kraft. Gültig ab 1. Juli 2023.

 

Der Einfachheit halber wird im gesamten Text die männliche Form verwendet. Die Personenbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.

Versicherungs- und Adminpauschale

Gewährleistung

Die ausbildenden Fahrlehrer und Partner von Fahrschule TRUNZ sind staatlich geprüft und im Besitz der Fahrlehrerbewilligung.

Versicherungs- und Adminpauschale bei Fahrlektionen (Kat. B)

Bei Beginn der Fahrausbildung wird eine einmalige Pauschale von CHF 100.– erhoben. Diese beinhaltet sämtliche Administrationsgebühren der Fahrschule sowie eine Vollkaskoversicherung (CHF 0.– Selbstbehalt). Leistungsausschluss durch Versicherung infolge Alkohol-, Drogen, Medikamenteneinfluss oder Übermüdung bleibt vorbehalten. Haftpflicht- und Unfallversicherung ist Sache des Kunden. Die administrative Grundpauschale ist obligatorisch (auch bei einem Fahrschulwechsel).

Lektionsdauer

Eine Fahrlektion dauert 45 Minuten. Eine Doppellektion dauert 90 Minuten. In dieser Zeit sind allfällige Instruktionen, Erläuterungen und Schlussbesprechung inbegriffen. Es können auch Fahrlektionen mit anderer Dauer abgemacht werden. Die Kosten reduzieren bzw. erhöhen sich dadurch proportional zur Lektionsdauer. Alle Fahrschüler haben die Möglichkeit, eine Probelektion zu beziehen (45 Minuten). Diese wird grundsätzlich normal verrechnet, wobei die Admin-/Versicherungspauschale erst bei der 2. Lektion anfällt.

Lernfahrausweis

Ein gültiger Lernfahrausweis ist während jeder Fahrlektion mitzuführen. Ist der Ausweis nicht vorhanden oder wurde vergessen, besteht kein Anspruch auf Kostenrückerstattung. Alternativ kann der Ausweis zu Hause abgeholt werden. Die dafür benötigte Zeit geht zu Lasten des Kunden.

Abmeldungen, Verspätungen und Absenzen bei Fahrlektionen

Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 48 Stunden im Voraus schriftlich per WhatsApp, SMS, E-Mail oder online über „Mein Profil“ abgemeldet werden. Abmeldungen, die nicht rechtzeitig erfolgen, werden grundsätzlich in Rechnung gestellt (Ausnahme: mit Arztzeugnis). Bei Verspätungen ist Fahrschule TRUNZ umgehend telefonisch zu benachrichtigen. Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin wird die vereinbarte Zeit vollumfänglich in Rechnung gestellt. Allfällig verlorene Zeit geht zu Lasten des Kunden. Sofern Fahrschule TRUNZ über die Verspätung nicht informiert wurde, ist Fahrschule TRUNZ nach einer Wartezeit von max. 15 Minuten nicht verpflichtet länger zu warten. In diesem Fall wird die Lektion ebenfalls vollumfänglich verrechnet.

Bussen

Grundsätzlich sind die Fahrlehrer von Fahrschule TRUNZ dazu verpflichtet, in drohenden Situationen (inkl. Gesetzesübertretungen) rechtzeitig einzugreifen. Allfällige Bussen, die eindeutig durch das Verschulden des Kunden verursacht werden, gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.

Alkohol, Medikamente und Drogen

Der Kunde verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Führen eines Fahrzeuges einzuhalten. Bei Verdacht auf Alkohol und/oder Drogenmissbrauch und/oder Medikamenteneinfluss behält sich Fahrschule TRUNZ vor, die Fahrlektion zu verweigern oder abzubrechen. Diese wird vollumfänglich in Rechnung gestellt.

Fahrzeuge

Sämtliche Auto Fahrlektionen werden in dafür vorgesehenen und ausgerüsteten Fahrschulfahrzeugen (inkl. Doppelpedalen und Fahrlehrerspiegel) durchgeführt. Ausnahmsweise kann es zum Einsatz eines gewöhnlichen Fahrzeugs kommen (Reparatur, Service, Panne etc.). Dadurch besteht kein Recht auf Kostenminderung.

Preise

Die Preise für die Dienstleistungen von Fahrschule TRUNZ sind auf der Webseite ersichtlich. Es besteht die Möglichkeit ein vergünstigtes Starterpaket mit 5 bzw. 10 Fahrlektionen à 45 Minuten zu kaufen. Das Paket ist im Voraus zu bezahlen.

Praktische Prüfung und Anmeldung

Fahrschüler werden erst zur Prüfung angemeldet, wenn sie aus Sicht des Fahrlehrers prüfungsreif sind und der VKU absolviert wurde. Wer vorher an die Prüfung will, muss sich selbst mit dem eigenen Fahrzeug anmelden. Mit unbezahlten Fahrlektionen/Paketen werden die Fahrschüler nicht an die praktische Prüfung angemeldet/zugelassen. Allfällig dadurch entstandene externe Prüfungsgebühren durch das Strassenverkehrsamt sind durch den Schüler zu begleichen. Für die Prüfung inkl. Einfahren wird eine pauschale Gebühr von CHF 250.- erhoben. Sie entspricht ungefähr der Zeit, welche effektiv für die Prüfung (Einfahren, Vorbereitung, Prüfung, Abschluss und Rückfahrt) aufgewendet wird.

Zahlungsbedingungen

Fahrlektionen sind grundsätzlich vor Beginn jeder Fahrlektion zu bezahlen. Allfällige Rechnungen für Dienstleistungen von Fahrschule TRUNZ sind spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung zu begleichen. Sofern die Rechnung nach erfolgter Zahlungserinnerung nicht beglichen wurde, fällt eine Mahngebühr von CHF 20.– an.

Bei Online-Zahlungen über Drittanbieter (inkl. Rechnungsoption über Drittanbieter, bsp. Klarna, etc.) sind die Zahlungsbedingungen des entsprechenden Anbieters zu berücksichtigen. Fahrschule TRUNZ kann nicht für Drittforderungen (z.B. online Zahlungsabwicklung über Drittanbieter, Prüfungsgebühren Strassenverkehrsamt) verantwortlich gemacht werden.

 

Zum Zeitpunkt der Anmeldung zur praktischen Prüfung sowie vor Antritt der praktischen Prüfung müssen alle von Fahrschule TRUNZ gestellten, offenen Rechnungen beglichen sein. Fahrschule TRUNZ behält sich das Recht vor, Kunden zur Prüfung abzulehnen, sofern offene Geldforderungen zum Zeitpunkt der Prüfung vorliegen. Ebenfalls behält sich Fahrschule TRUNZ das Recht vor, keine weiteren Fahrlektionen durchzuführen, sofern von Fahrschule TRUNZ ausstehende Rechnungen offen sind.

Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen mit Fahrschule TRUNZ ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Zürich.

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